1 Das Angebot gilt nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens (nur SKODA oder ein nicht zum Volkswagen Konzern gehörendes Fremdfabrikat), der bei Abschluss des Leasingvertrags mindestens 6 Monate auf den Leasingnehmer zugelassen gewesen sein muss. Ein Angebot der SKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Inkl. Überführungskosten. Dieses Angebot gilt für Privatkunden und nur bei Abschluss eines Leasingvertrags für das angegebene Modell im Aktionszeitraum vom 01.10.–30.11.2022. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nicht kombinierbar mit weiteren Sonderaktionen oder Sonderkonditionen. Bonität vorausgesetzt.
Ein unverbindliches Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für den SKODA KAMIQ Tour 1,0 l 70 kW (95 PS). Leasingsonderzahlung 990,00 € inkl. Überführung, jährliche Laufleistung: 10.000 km, Vertragslaufzeit 36 Monate, 36 mtl. Raten à 199,00 €. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig bis 30.11.2022.
Die Überführungskosten in Höhe von 990 € sind in den Angebot enthalten.
* Ersparnis gegenüber der UVP vom Hersteller
** Das Angebot gilt nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens (nur ŠKODA oder ein nicht zum Volkswagen Konzern gehörendes Fremdfabrikat), der bei Abschluss des Leasingvertrages mindestens 6 Monate auf den Leasingnehmer zugelassen gewesen sein muss.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.