Umweltbonus

Erhalten Sie bis zu 9.000 € Umweltprämie*

Umweltfreundlich fahren wird belohnt: Sichern Sie sich bis zu 9.000 €* Umweltbonus für den Einstieg in die Elektromobilität!

Der Herstelleranteil ist auf Ihrem Kaufvertrag und Ihrer Rechnung ausgewiesen. Um in den Genuss des staatlichen Anteils zu gelangen, ist ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Portal des BAFA: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

*Das gilt für reine E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 € und ist abhängig von einem positiv bestätigten Antrag auf die Kaufprämie.

 

Welche Antriebstechnologien werden durch die Kaufprämie gefördert?
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Gefördert werden rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, sowie von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug-In-Hybride).

Was wird unter rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen bzw. von aussen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen verstanden?
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Unter rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen werden Fahrzeuge verstanden, die keine Emissionen austoßen, da Sie von der im Fahrzeug befindlichen Batterie (Akkumulator) betrieben werden.

Unter von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (sogenannte Plug-In-Hybride) werden Fahrzeuge verstanden, die über eine Kombination von Verbrennungs- und Elektromotor verfügen, wobei die Batterie für den Elektromotor über eine externe Stromquelle geladen werden kann.

Wie hoch ist die Förderung?
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Folgende Prämien wird es (nach Genehmigung der EU-Kommission) rückwirkend für alle ab dem 4. Juni 2020 zugelassenen Fahrzeuge geben (Begrenzung bis 31.12.2021).

Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis:

Elektroautos: 6.000 € Bundesanteil (bisher 3.000 €) + 3.000 € Herstelleranteil = 9.000 €

Plug-In-Hybrid 4.500 € Bundesanteil (bisher 2.250 €) + 2.250 € Herstelleranteil = 6.750 €

Elektrofahrzeuge ab 40.000 bis 65.000 Euro Nettolistenpreis

Elektroautos: 5.000 € Bundesanteil (bisher 2.500 €) + 2.500,-€ Herstelleranteil = 7.500 €

Plug-In-Hybride: 3.750 € Bundesanteil (bisher 1.875 €) + 1.875 € Herstelleranteil = 5.625 €

Werden alle Fahrzeuge mit dieser Prämie gefördert?
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Nein. Damit ein Fahrzeug förderfähig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche genau definierten Modelle erfasst werden, richtet sich konkret nach den im Elektromobilitätsgesetz genannten Fahrzeugklassen. Eine aktuelle Liste finden Sie im Online Portal der Bafa.

Zum Beispiel darf bei Neuwagen der Nettolistenpreis nicht über 65.000 € liegen. Unter bestimmtem Voraussetzungen kann der Umweltbonus auch für Gebrauchtwagen beantragt werden, sofern dies nicht schon bei der Erstzulassung erfolgt ist.

Bis wann wird die Kaufprämie gezahlt?
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Die Prämienzahlung für geeignete Elektrofahrzeuge wird bis zum Jahr 2025 gezahlt werden, sofern die Fördergelder nicht vorher aufgebraucht wurden. Die Verdoppelung des Herstelleranteils wird voraussichtlich bis zum 31.12.2021 gelten.

Welche Behörde übernimmt die Antragsverwaltung?
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Autokäufer können ihre Anträge direkt beim Bafa stellen. Dafür müssen diese den Kaufvertrag für das Elektrofahrzeug beim Bafa einreichen. Wichtig: Aus dem Kaufvertrag muss sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis ergeben.

Gibt es ein Vergabeverfahren für die Kaufprämie?
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Ja, und zwar das sogenannte Windhund-Verfahren. Das bedeutet: Wer zuerst kommt, erhält zuerst die Förderung. Falls das Fördervolumen vorzeitig ausgeschöpft sein sollte, kann keine Bezuschussung zum Kaufpreis mehr erfolgen.

Für wie viele Fahrzeuge reicht das Fördervolumen?
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Nach Schätzung der Bundesregierung reicht das Fördervolumen für ca. 400.000 Fahrzeuge.

Gibt es genug Ladestationen?
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Die Bundesregierung investiert 300 Millionen Euro in den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Rede ist von 50.000 Ladestellen bis 2022. Die Automobilwirtschaft soll bis dahin insgesamt 15.000 öffentliche Ladesäulen beisteuern. Bis 2030 plant die Bundesregierung mit einer Million öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Immerhin sollen dann auch Millionen von Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen.

Gibt es auch Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiungen?
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Fahrzeuge die erstmals vor dem 17.05.2011 zugelassen wurden, waren 5 Jahre von der Steuer befreit. Liegt der Zeitpunkt der Zulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020, ist das Elektroauto 10 Jahre lang steuerfrei.

Private Elektrofahrzeughalter, die Ihre Fahrzeugbatterie beim Arbeitgeber kostenlos laden können, müssen dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

 

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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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